Schildbürger im Salzlandkreis
Es scheint, als hätten im Salzlandkreis die Schildbürger Einzug gehalten.
Anders lässt sich die neue Abfallentsorgungssatzung nicht erklären. Da müssen nun Drei-Personen-Haushalte dreiviertelvolle, Zweipersonenhaushalte halb volle, Einpersonenhaushalte gar viertelvolle Mülltonnen an die Straße stellen. Nur, weil sich die Vertreter eines der drei Altkreise nicht mit dem in zwei ehemaligen Kreisen bereits erprobten Banderolensystem anfreunden können.
Während ich noch überlegte, wie man wohl angesichts der leicht konischen Form so einer Mülltonne genau abschätzen soll, wann diese halb gefüllt ist - ich dachte auch an zwangsläufige Differenzen in der optischen Einschätzung so manches Bürgers einerseits und so manches Müllmannes andererseits - erfuhr ich nun aus der Zeitung, dass man beabsichtigt, sämtliche Mülltonnen mit einer entsprechenden Markierung zu versehen. Gut, so kann man von einem Verwaltungsmitarbeiter ausrechnen lassen, welche Höhe ein Pyramidenstumpf mit den sonstigen Maßen einer 120-Liter-Tonne haben muss, um exakt ein Volumen von 30, 60 oder 90 Litern zu markieren. Wäre eigentlich auch eine Aufgabe für Pisa. Dumm nur, dass die Markierung innen angebracht werden soll. Allerdings würde bei einer äußerlichen Markierung eine Einschätzung des eingeworfenen Müllvolumens schwierig.
Schließlich sind die Tonnen ja nicht durchsichtig. Aber wenn man schon in sämtlichen Haushalten zweier ehemaliger Landkreise die Abfalltonnen innen markieren lassen will, dann muss man sie auch vorher abholen und auswaschen, denn auf einer Schmutzschicht wird die Markierung nicht lange halten. Auf den Arbeitsaufwand kommt´s dann auch nicht mehr an. So ließen sich nebenbei gleich noch ein paar Arbeitsplätze für geringfügig Beschäftigte oder Ein-Euro-Jobber schaffen. Aber wohin während der Markierungsaktion mit dem Müll? Die Bürger könnten diesen ja so lange in den neuen kostenpflichtigen Restabfallsäcken zwischenlagern, dann kommt gleich noch Bares in die Kasse. Und was ist, wenn der Bürger meint, die Markierung eingehalten zu haben, die Müllmänner die zulässige Menge aber bereits als überschritten ansehen? Man könnte ja ein Häufchen in die Mitte kippen, so dass man die Markierung am Rand noch sieht. Die Rechtsanwälte können sich schon auf gerichtliche Auseinandersetzungen freuen, ob die Tonne halb voll war oder ob es vielleicht doch 56,3 Prozent des zulässigen Müllvolumens waren. Zur Sicherheit die offene Mülltonne vor dem Entleeren fotografieren und Fotodokumente sorgfältig aufbewahren!
Ich schlage darüber hinaus vor, alle Tonnen mit Kette und Vorhängeschloss zu versehen und Bürgern sowie Müllmännern je einen Schlüssel für jede Tonne zukommen zu lassen, damit nicht am Abholetag jemand durch das Einwerfen von Müll in eine zur Abholung bereitstehende fremde Mülltonne dafür sorgt, dass diese stehen bleibt und die enthaltene Mehrmenge plus zwischenzeitlich anfallenden Müll mittels eines kostenpflichtigen Restabfallsackes extra entsorgt werden muss. Übrigens ließen sich unliebsame Nachbarn auf diese Weise prima ärgern.
Bürger, die innerhalb von 14 Tagen mehr als die ihnen zustehende Müllmenge produzieren, könnten auf die Idee kommen, den Müll in der Tonne zwecks Volumenverminderung zu verdichten, was die Entleerung ganz sicher nicht vereinfachen dürfte. Rechtschaffene Bürger sollten daher Nachbarn, die am Abend vor der fälligen Entleerung in der Tonne herumspringen, der Landkreisverwaltung melden. Übrigens: Für die freiwillig anzufordernden kostenpflichtigen Bioabfallbehälter sind dieselben bekloppten Leerungsregeln vorgesehen. Warum eigentlich nicht auch für die gelbe und die blaue Tonne? Ich finde das inkonsequent.
Dietlind Hanrieder, Könnern
gefunden: Mitteldeutsche Zeitung
Juli 21st, 2010 at 08:32
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